Allgemeine Geschäftsbedingungen von APART AESTHETICS

AGB

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Langjährige Erfahrung

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Individualisierte Beratung

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Hochmoderne Ausstattung

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Sicherheit und Qualität

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Januar 2026)

APART AESTHETICS
Dr.-med. Gunnar Hübner
Kanzleistr. 9
78462 Konstanz

 

§ 1 Geltungsbereich

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Leistungen im Bereich der schönheitschirurgischen Eingriffe und der ästhetisch minimalinvasiven Medizin, die durch APART AESTHETICS Dr.-med. Gunnar Hübner (nachfolgend „APART AESTHETICS“) gegenüber einem Patienten erbracht werden. Sie sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen Patienten und der APART AESTHETICS.

b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, soweit die APART AESTHETICS Leistungen im Rahmen erlaubter Delegation durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen lässt oder der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person (gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter) als dem Patienten geschlossen wird.

§ 2 Rechtsbeziehung

a) Das Angebot der APART AESTHETICS umfasst einerseits operative schönheitschirurgische Eingriffe im Gesichts-, Brust-, Körper- und Intimbereich (nachfolgend „OP“ genannt) und andererseits ästhetische minimalinvasive Behandlungen (ohne operative Eingriffe) wie z.B. Hyaluronunterspritzung, Botulinumtoxin-Spritzen (umgangssprachlich „Botox“) (nachfolgend „ästhetische minimalinvasive Behandlungen“ genannt), und richtet sich nur an Privatversicherte oder selbstzahlende Patienten.

b) Zwischen der APART AESTHETICS und dem Patienten ist über die jeweils vorzunehmenden OP’s und/ oder ästhetischen minimalinvasiven Behandlungen ein Behandlungsvertrag zu schließen. Dieser wird entweder ausdrücklich geschlossen oder kommt durch konkludentes Verhalten, insbesondere durch die tatsächliche Aufnahme und Durchführung der Behandlung zustande.

§ 3 Anmeldung, Termine und Ausfallhonorar

a) Terminvereinbarungen erfolgen persönlich, per Telefon, über die Website oder auch per E-Mail.

b) Soweit der Patient zwecks Terminvereinbarung seine Telefonnummer hinterlässt oder/ und seine E-Mail-Adresse nutzt, erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, zum Zweck der Terminabstimmung fernmündlich, per SMS oder per E-Mail kontaktiert werden zu dürfen.

c) APART AESTHETICS wird nach dem „Bestellsystem“ geführt, d.h. die vereinbarten Termine (inklusive OP-Termine) werden allein für den Patienten freigehalten. Der Patient ist daher an die vereinbarten Termine und Uhrzeiten gebunden.

d) APART AESTHETICS selbst ist bemüht, die vereinbarten Termine und Uhrzeiten einzuhalten. Änderungen aus medizinisch-organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten und werden dem Patienten so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. Soweit APART AESTHETICS einen vereinbarten Termin verschieben oder absagen muss, resultieren hieraus keine Erstattungsansprüche des Patienten gegenüber APART AESTHETICS.

e) Bei Terminabsagen/ Terminverschiebungen durch den Patienten gilt:

(i) Besprechungs- oder ästhetische minimalinvasive Behandlungstermine können vom Patienten bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich, telefonisch oder per E-Mail gegenüber APART AESTHETICS abgesagt oder verschoben werden. Ein Ausfallhonorar fällt in diesem Fall nicht an.

Werden Besprechungstermine vom Patienten weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird die nach § 6 (b) S. 1 dieser AGB angefallene Termingebühr einbehalten.

Werden Besprechungs- oder ästhetische minimalinvasive Behandlungstermine vom Patienten weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin verschoben oder ästhetische minimalinvasive Behandlungstermine abgesagt, fällt ein Ausfallhonorar nach § 3 (f) dieser AGB an.

(ii) OP-Termine können vom Patienten bis spätestens 10 Werktage vor dem geplanten OP-Termin persönlich, telefonisch oder per E-Mail gegenüber APART AESTHETICS abgesagt oder verschoben werden. In diesem Fall fällt kein Ausfallhonorar und keine Handlingsgebühr an.

Wird ein OP-Termin ab dem 09. Werktage vor dem geplanten OP-Termin abgesagt (nicht nur verschoben), fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 20% des Kostenvoranschlags gemäß § 6 (d) S. 3 dieser AGB an. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ein Ausfallhonorar fällt nicht an, wenn die Absage auf gesundheitlichen Gründen beruht, die durch ein Attest belegt werden und Einfluss auf den Eingriff hätten.

Bittet der Patient ab dem 9. Werktage bis einschließlich 6. Werktage vor dem geplanten OP-Termin um eine Verschiebung des Termins, wird eine Handlingsgebühr von EUR 190,00 für den administrativen Aufwand angesetzt.

Bittet der Patient ab dem 5. Werktag vor dem geplanten OP-Termin um eine Verschiebung fällt ein Ausfallhonorar gemäß § 3 (f) dieser AGB an. Ein Ausfallhonorar fällt nicht an, wenn die Verschiebung auf gesundheitlichen Gründen beruht, die durch ein Attest belegt werden und Einfluss auf den Eingriff hätten.

f) Das Ausfallhonorar für verschobene Besprechungs- und ästhetische minimalinvasive Behandlungstermine und das Ausfallhonorar für abgesagte ästhetisch minimalinvasive Behandlungstermine berechnet sich in Höhe des für den Termin angesetzten Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Das Ausfallhonorar für OP-Termine bei Verschiebung berechnet sich in Höhe des für die OP angesetzten und nicht mehr vermeidbaren Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen, insbesondere abzüglich nicht genutztem Material und nicht notwendigem Personal, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Bereits geleistete Vorschusszahlungen werden auf das Ausfallhonorar angerechnet. Ein überschießender Anteil der Vorschusszahlung wird dem Patienten zurückerstattet. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

g) In allen Fällen entfällt eine Terminsgebühr, Ausfallhonorar oder Handlingsgebühr nach § 3 (e) dieser AGB, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert ist.

§ 4 Aufklärung, kein Erfolgsversprechen

a) Vor jeder Behandlung erfolgt eine ärztliche Aufklärung über:

  • Art und Ablauf der Behandlung
  • mögliche Risiken und Nebenwirkungen
  • Behandlungsalternativen
  • Kosten.

Die Behandlung erfolgt ausschließlich nach wirksamer Einwilligung des Patienten.

b) Die Behandlungen unterliegen individuellen körperlichen Voraussetzungen. Ein medizinischer oder kurativer Heilerfolg oder ein bestimmter ästhetischer oder kosmetischer Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 5 Praxisübergreifende Vertretung

a) Zur Sicherstellung der kontinuierlichen und bedarfskonformen Versorgung der Patienten wird APART AESTHETICS durch die Be Apart GmbH, Münsterplatz 5, 78462 Konstanz (nachfolgend „Be Apart GmbH“) im Falle von (i) Urlaubs-, Weiterbildungs- oder Krankheitszeiten; (ii) für Nachkontrollen oder Nachbehandlungen sowie bei (iii) medizinisch sinnvoller Fortführung der Behandlung bzw. Anschlussbehandlungen unterstützt.

b) Wird die Vertretung oder (Nach-/Weiter-)Behandlung durch Be Apart GmbH oder/ und einen bei Be Apart GmbH zugelassenen/ angestellten Arzt in den Praxisräumen der APART AESTHETICS durchgeführt und erfolgt die Abrechnung über APART AESTHETICS, ist APART AESTHETICS weiterhin Vertragspartner des Patienten und haftet für die Behandlung einschließlich etwaiger Fehler des vertretenden Arztes oder der vertretenden Praxis. Be Apart GmbH oder/ und ein bei Be Apart GmbH zugelassener/ angestellter Arzt tritt in diesem Fall als Erfüllungsgehilfe von APART AESTHETICS auf.

c) Erfolgt die Behandlung hingegen in den Räumen der Be Apart GmbH und rechnet diese Praxis die Behandlung ab, kommt ein eigener Behandlungsvertrag mit Be Apart GmbH zustande.

d) Ein Anspruch auf Behandlung durch einen bestimmten Arzt besteht nicht.

§ 6 Honorar, Zahlungsbedingungen und Vorschüsse

a) Das privatärztliche Honorar für die vertraglichen Leistungen der APART AESTHETICS bestimmt sich nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Die GOÄ kann in der Praxis eingesehen werden.

b) Die Beratung zu schönheitschirurgischen und ästhetischen Medizin stellt eine kostenpflichtige Leistung dar und wird dem Patienten mit der Terminbuchung als Termingebühr berechnet und ist sofort fällig Wird vom Patienten aufgrund der erfolgten Beratung später eine ästhetische minimalinvasive Behandlung in Anspruch genommen oder lässt sich der Patient später operieren, wird die Termingebühr auf das privatärztliche Honorar angerechnet.

c) Angaben zu Behandlungskosten auf der Homepage der APART AESTHETICS oder in Praxisinformationsschreiben verstehen sich als Richtwerte. Die endgültigen Honorarkosten können hiervon abweichen, bspw. wenn ein anderer Steigerungsfaktor anfällt oder Leistungen im Laufe der Behandlung zusätzlich erbracht oder nicht erbracht werden müssen. Unter dem Steigerungsfaktor wird der Multiplikator verstanden, mit dem der für eine ärztliche Leistung im Gebührenverzeichnis festgelegte Gebührensatz (Einfachsatz) vervielfacht werden kann, um die konkrete Gebühr für eine Behandlung zu bestimmen.

d) Das privatärztliche Honorar wie auch der Steigerungsfaktor werden vor der Behandlung auf Basis eines Kostenvoranschlags von APART AESTHETICS verbindlich vereinbart. Der Steigerungsfaktor entspricht dem individuellen Aufwand und dem Schwierigkeitsgrad der geplanten Behandlung und kann im begründeten Fall über den 3,5-fachen Steigerungssatz hinausgehen.

e) Über die geplante Leistung wird zwischen APART AESTHETICS und dem privatversicherten Patienten eine Honorarvereinbarung geschlossen. Ist der Patient gesetzlich versichert, kann der Patient die Leistung nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen und schließt mit APART AESTHETICS ebenfalls eine Honorarvereinbarung ab.

f) Folgebehandlungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und erfordern den Abschluss einer neuen Honorarvereinbarung.

g) Der Patient verpflichtet sich, den in der Honorarrechnung ausgewiesenen Betrag ohne Abzug unter Einhaltung der in der Honorarrechnung gesetzten Frist in bar, per Paypal oder mit EC-Karte zu entrichten.

h) Die Zahlungspflicht gilt unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch die private Krankenkasse bei Privatversicherten. Gesetzlich versicherte Patienten werden darauf hingewiesen, dass sie diese Rechnung nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können. Der Patient ist als Vertragspartner des Behandlungsvertrages für die Begleichung der Rechnung gegenüber APART AESTHETICS verantwortlich.

i) Im Falle eines operativen Eingriffs hat der Patient nach erfolgter Planung der OP eine Anzahlung zur Sicherung des OP-Termins in Höhe von EUR 1.000 des vereinbarten Honorars für die geplante OP zu zahlen (nachfolgend „Vorschusszahlung 1“). Der restliche Betrag des vereinbarten Honorars ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Eingriff zu zahlen (nachfolgend „Vorschusszahlung 2“), wobei der Eingang des Betrags auf dem Konto von APART AESTHETICS für die Rechtzeitigkeit der Zahlung entscheidend ist. Die OP findet nur bei voll geleisteten Vorschusszahlungen statt. Nach Durchführung der OP stellt APART AESTHETICS dem Patienten eine Schlussrechnung über das tatsächlich entstandene Honorar sowie die verwendeten Materialien und Leistungen aus. Bereits geleistete Vorschusszahlungen sowie die Termingebühr für die Beratung werden auf die Schlussrechnung angerechnet; ergeben sich Überzahlungen, werden diese erstattet, ergeben sich Nachzahlungen, sind diese vom Patienten zu begleichen.

§ 7 Anamnese, Freiwilligkeit und Mitwirkung

a) Die Beratung und Behandlung durch APART AESTHETICS erfolgt allein auf Wunsch des Patienten. Sämtliche durch APART AESTHETICS erbrachten Leistungen und Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten.

b) Der Patient erhält bei der Erstvorstellung ein Anamneseformular. Dieses ist von dem Patienten sorgsam und wahrheitsgemäß auszufüllen und unterschrieben an APART AESTHETICS auszuhändigen.

c) Der Patient ist ferner verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die zu seiner Gesundheit und zu den bisherigen Behandlungen und Behandlungsverläufen umfassend und wahrheitsgemäß zu beantworten und für die Behandlung wichtige Informationen auf Nachfrage oder selbstständig anzugeben.

d) APART AESTHETICS ist berechtigt, die Behandlung des Patienten abzubrechen, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der Patient erforderliche Maßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Behandlungen vereitelt.

§ 8 Haftung

a) Dem Patienten ist bewusst, dass APART AESTHETICS nur eine Behandlung gemäß dem aktuell geltenden Facharztstandard schuldet. Nicht geschuldet wird der Erfolg der Behandlung, s. § 4 (b).

b) Die Haftung von APART AESTHETICS für Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen des Patienten wird für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit die Leistungen außerhalb der Praxisräumlichkeiten erbracht werden.

§ 9 Folgekostenversicherung

a) Im Behandlungspreis sind Folgebehandlungen bei unverschuldeten eingriffs- oder maßnahmenimmanenten Komplikationen oder Unzufriedenheit des Patienten nicht inbegriffen.

b) Gemäß § 52 Abs. 2 SGB V hat die Krankenkasse, wenn sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation zugezogen haben, die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern. APART AESTHETICS weist daher darauf hin, dass der Patient bei evtl. Komplikationen infolge von medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen somit von der Krankenkasse finanziell in Anspruch genommen werden kann.

c) Eine finanzielle Absicherung können sogenannte Folgekostenversicherungen leisten.

§ 10 Datenschutz

a) APART AESTHETICS setzt mit Be Apart GmbH zur Verwaltung gemeinsam EDV-gestützte Datenverarbeitungssysteme ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Terminorganisation, zur Dokumentation der medizinischen/ ästhetischen Behandlung, zur Abrechnung, zur Nachsorge und Qualitätssicherung.

b) APART AESTHETICS klärt den Patienten mittels einer ausführliche Datenschutzerklärung gemäß den gesetzlichen Vorgaben über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Praxisorganisation auf. Da die Datenverarbeitung unter Nutzung von APART AESTHETICS und Be Apart GmbH gemeinsam betriebenen Datenverarbeitungssystemen erfolgt, sind beide Praxen für die Verarbeitung der Daten verantwortlich; Einzelheiten zu den Verantwortlichkeiten und den Rechten der Patienten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, zu welcher der Patient vor Behandlungsbeginn seine Einwilligung zu erklären hat.

c) Zusätzlich ist unter https://www.apart-aesthetics.com/datenschutz/ eine Datenschutzerklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei Nutzung der Homepage zu finden. Diese enthält weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Website, insbesondere zu Cookies und vergleichbaren Technologien. Auch hier erfolgt die Datenverarbeitung unter Nutzung eines gemeinsam von APART AESTHETICS und Be Apart GmbH betriebenen Systems. Beide Praxen sind für die Verarbeitung der Daten verantwortlich.

§ 11 Nebenabreden, salvatorische Klausel

a) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

b) Nebenabreden zum Behandlungsvertrag zwischen APART AESTHETICS und dem Patienten gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch APART AESTHETICS.

c) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen APART AESTHETICS und dem Patienten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

d) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von APART AESTHETICS.